Am 6. November 2019 sei der Beschuldigte verhaftet worden und da habe die Welt plötzlich ganz anders ausgesehen. Was habe sich seit der Einstellungsverfügung verändert, dass nun zweifelsfrei von einem Drittverschulden bzw. dem Verschulden des Beschuldigten auszugehen sei? Gemäss den Ermittlungen sei †K.________ von BI.________(Or) über CE.________(Ort) in das J.________(Ort) gelangt, wobei der Buschauffeur BG.________ ihn am 25. Mai 2019 um 07:50 Uhr im J.________(Ort) gesehen habe. Die Obduktion habe ergeben, dass er mässig alkoholisiert gewesen sei.