Es hätten vor Ort keine Auffälligkeiten durch die Gebirgsspezialisten festgestellt werden können und es hätten sich keine Anzeichen für eine Dritteinwirkung ergeben. So habe die Staatsanwaltschaft nach fünf Monaten eine Einstellungsverfügung mit der Begründung erlassen, es sei aufgrund der Ermittlungen von einem Unfall oder einem Suizid auszugehen, wobei die polizeilichen Abklärungen gewürdigt worden seien. Am 6. November 2019 sei der Beschuldigte verhaftet worden und da habe die Welt plötzlich ganz anders ausgesehen.