Es brauche eine Indizienkette, welche die Täterschaft belege. Die Vorinstanz habe einzelne Indizien aufgeführt und in einem zweiten Schritt anhand dieser Indizien die Frage zu beantworten versucht, ob der Beschuldigte das Opfer am 24. Mai 2019 getroffen habe. In einem dritten Schritt habe die Vorinstanz unter Bezugnahme auf den zweiten Schritt zu belegen versucht, dass der Beschuldigte das Opfer in den Bach gestossen und dabei getötet habe. Dem Rapport BH.__