Die zahlreichen vorhandenen, bereits erwähnten Indizien, wovon der nachweisliche (persönliche) Kontakt zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer K.________ sowohl am Abend des 24.05.2019 als auch schon früher (wobei der Beschuldigte fälschlicherweise angab, er kenne K.________ nicht), die Antennenstandorte, die Aussageverweigerung des Beschuldigten in Bezug auf K.________ im Vergleich zu seiner sonstigen Redseligkeit und nicht zuletzt die Parallelen zum Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung zum Nachteil von C.