So beispielsweise vom benutzten Provider (wobei der Beschuldigte und †K.________ unterschiedliche Provider verwendet hätten), von der Topografie (Berge, Seen), vom Wetter etc. Es sei daher möglich, dass zwei Personen nebeneinanderstehen, jedoch ihre Mobiltelefone zwei verschiedene Mobilfunkantennen anwählen würden und es könne auch sein, dass zwei Personen eine gewisse Distanz zueinander haben, jedoch in der gleichen Mobilfunkantenne eingeloggt seien, da die Abstrahlung (sog. Beam) der Antennen eine gewisse Reichweite aufweisen würden.