SMS geschrieben noch aktiv telefoniert. Ab dem 25. Mai 2019 um 00:29 Uhr 64 habe das Mobiltelefon von †K.________ keine Verbindungen zu Mobilfunkantennen mehr aufgewiesen. Am Fundort seiner Leiche oberhalb des CF.________(Örtlichkeit) habe †K.________ nie einen Mobilfunkstandort gehabt, was allerdings nicht weiter verwunderlich sei, zumal es dort keinen Handyempfang gebe.  Weiter ergebe sich aus der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation des Beschuldigten, dass auch er am Abend des 24. Mai 2019 Mobilfunkstandorte in H.________(Ort) gehabt habe.