 †K.________ habe am Abend des 24. Mai 2019 um 18:47 und 18:48 Uhr versucht, den Beschuldigten anzurufen, was aus der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation von †K.________ hervorgehe.  Weiter ergebe sich aus der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation von †K.________, dass er am 24. Mai 2019 von seinem Wohnort in AW.________(Ort) nach CE.________(Ort) und danach in die Gegend BE.________(Ort)/H.________(Ort) gefahren sei, wo er sich spätestens um 21:01 Uhr befunden habe. Seine letzte aktive SMS sei am 24. Mai 2019 um 22:38 Uhr an den Beschuldigten erfolgt. Danach habe †K.________ weder aktiv SMS geschrieben noch aktiv telefoniert.