_ passe somit in das Beuteschema des Beschuldigten und es sei nicht bekannt, dass der Beschuldigte aus anderen Gründen Kontakte zu jungen BD.________(Staatsangehörigkeit) gepflegt habe. Ein Freund von †K.________ habe zudem angegeben, dass ihm †K.________ vor ca. drei Jahren erzählt habe, dass er einen älteren Mann kenne, der für Sex bezahle.  Die Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten CM.________ zeige weiter, dass der Beschuldigte am 23. Mai 2019 um 18:39:02 Uhr (Dauer 00:20 Min.) †K.________ angerufen und †K.________ am 23. Mai 2019 um 19:13:42 Uhr (Dauer 07:30 Min.) den Beschuldigten angerufen habe.  †K.___