Darüber hinaus hätten der Beschuldigte und †K.________ auch persönlichen Kontakt gehabt, was aus verschiedenen SMS-Mitteilungen hervorgehe.  Weiter sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte und †K.________ eine sexuelle Beziehung (gegen Entgelt) geführt hätten. Der Beschuldigte habe zu vielen jungen BD.________(Staatsangehörigkeit) solche Beziehungen geführt und selbst ausgeführt, dass er junge BD.________(Staatsangehörigkeit) aus diesem Grund anspreche. †K.________ passe somit in das Beuteschema des Beschuldigten und es sei nicht bekannt, dass der Beschuldigte aus anderen Gründen Kontakte zu jungen BD.________(Staatsangehörigkeit) gepflegt habe.