61 zufügen wollte, als er diesen in die AA.________(Schlucht) stiess und er davon ausging, dass der Straf- und Zivilkläger den Sturz nicht überleben würde. Beweggründe für das Stossen in die AA.________(Schlucht) sind keine ersichtlich. Der Beschuldigte hat bis zum Schluss bestritten, den Straf- und Zivilkläger in die Schlucht gestossen zu haben resp. dass er diesen habe töten wollen und der Strafund Zivilkläger kann sich die Tat des Beschuldigten bis heute nicht erklären. Das Motiv des Beschuldigten bleibt folglich bis dato unklar.