Dieser Sturz hätte sicherlich tödlich geendet. Wäre es zu einer anderen Sturzbahn des Privatklägers gekommen, hätte er wohl nicht die Möglichkeit gehabt, sich im zweiten Becken auf den Felsvorsprung zu retten; zumal es im zweiten Becken nur auf der einen Seite einen ruhigeren Teil des Wassers gibt, der sich nicht so stark dreht und ein Herausschwimmen aus dem Strudel ermöglicht. Weiter bestand die Gefahr, dass der Privatkläger in der Nacht einschläft, ins Wasser fällt und den 12 Meter hohen Wasserfall hinunterstürzt oder aufgrund der nassen Kleidung und der kalten Temperaturen einer Unterkühlung erliegt.