– um eine gefährliche Stelle. Vom Baum bis zum Wasserbecken beträgt die Fallhöhe 6.15 Meter und die Wassertiefe im ersten Becken ist lediglich 0.9 Meter. Nach dem ersten Becken kommt ein Wasserfall, der eine Fallhöhe von 4.3 Meter aufweist (pag. 362). Dieser Wasserfall führt ins zweite Becken, aus welchem sich der Privatkläger auf einen Felsvorsprung rettete und die Nacht verbrachte. Hätte er sich nicht auf den Felsvorsprung retten können, wäre der Privatkläger C.________ einen 12 Meter hohen Wasserfall heruntergerissen worden (pag.