Der Straf- und Zivilkläger konnte gerade noch einen Baum am Rand des Abgrundes ergreifen und sich daran festhalten. Der Beschuldigte löste in der Folge den Haltegriff des Straf- und Zivilklägers vom Baum, so dass dieser keinen Halt mehr hatte und rund 6 Meter hinunter in die AA.________(Schlucht) und in das Wasser des AD.________(Bach) stürzte. Der Straf- und Zivilkläger landete schliesslich im von ihm bezeichneten unteren Becken im Wasser, gelangte durch Schwimmbewegungen an die Oberfläche und konnte sich an einem Stein festhalten.