Gesamtwürdigung Es kann vorab festgehalten werden, dass aufgrund der glaubhaften Aussagen des Straf- und Zivilklägers die Hypothese eines Unfalls- und/oder eines Suizidversuchs entfällt. Vielmehr erachtet die Kammer gestützt auf die glaubhaften Aussagen des Straf- und Zivilklägers und die damit in Einklang stehenden objektiven Beweismittel als erstellt, dass sich der Sachverhalt wie folgt abgespielt hat: Der Beschuldigte fuhr mit dem Straf- und Zivilkläger am 4. November 2019 (ab dem Coop in AO.________(Ort) um ca. 15:00 Uhr) in das J.________(Ort).