Bei der Einvernahme vom 5. Oktober 2020 gab der Beschuldigte an, er sei geschockt gewesen und hätte reagieren sollen. Dies sei sein Fehler gewesen (pag. 770 Z. 388). Zudem führte er aus: «Ich war geschockt. Ich habe nach unten in den Bach geschaut. Ich habe ihn nicht mehr gesehen. Es ist klar, da hätte ich Hilfe anfordern müssen. Dort oben war eh kein Handyempfang. Ich hätte ins J.________(Ort) fahren müssen. Haben sie das Gefühl, dass es mir kalten Arsches egal war. Ich habe schlecht geschlafen» (pag. 771 Z. 444 ff.; vgl. auch Z. 459 f.).