Bereits bei seiner ersten Einvernahme bestritt der Beschuldigte nicht, keine Hilfe geholt zu haben und gab an, niemandem vom Sturz des Straf- und Zivilklägers in den Bach erzählt zu haben (pag. 618 Z. 269 f. und pag. 618 Z. 277). Weshalb er dies nicht getan habe, konnte der Beschuldigte nicht erklären (pag. 618 Z. 280 und pag. 618 Z. 284 f.: «Ja, wem hätte ich das erzählen sollen?»). Bei der Einvernahme vom 6. November 2019 (Hafteröffnung) führte der Beschuldigte aus: «Ich bekam fast einen Schock. Er rutschte aus und ich habe ihn nicht mehr gesehen. Ich denke er ist untergetaucht. Ich dachte, jetzt ist er… Es gab mir fast etwas… was soll man dann da.