616 Z. 184 f.). Bei der Einvernahme vom 5. Oktober 2020 gab er dann an: «Er ist zu weit raus gestanden. Dies habe ich ihm nicht befohlen. Ich ging ja schon wieder zurück. Er stand zu weit am Abgrund» (pag. 770 Z. 391 f.). Anlässlich der Hauptverhandlung will der Beschuldigte schliesslich daran gewesen sein, das Massband auszurollen (pag. 2198 Z. 2 f.) resp. aufzurollen (pag. 2201 Z. 37 ff.). Darüber hinaus sind auch die Aussagen des Beschuldigten zu seinen Wahrnehmungen unmittelbar nach dem Sturz widersprüchlich. Dazu führte der Beschuldigte aus: «Dann habe ich noch runter geschaut, ich habe ihn einfach nicht mehr gesehen» (pag.