Es würden lebhaft geschilderte und erlebnisbasierte Einzelheiten zum Sturz fehlen, obschon solche bei einem Sturz einer nahestehenden Person in eine Schlucht zweifelsohne zu erwarten gewesen wären. Es hätten sich ihm zahlreiche Eindrücke beispielweise ein Schrei, ein «Achtung», das Hören des Aufschlags oder dergleichen einprägen müssen. Auch hätte er Gefühle wie ein Zittern, Übel- oder Heisswerden schildern können, wenn sich das Geschehen wie von ihm behauptet, abgespielt hätte.