Weiter machte der Beschuldigte auch zu den Vermessungen und zur Frage, ob er dem Straf- und Zivilkläger dabei Anweisungen gegeben habe, alles andere als überzeugende Aussagen. Während er in seiner Einvernahme vom 6. November 2019 (Hafteröffnung) bestritt, den Straf- und Zivilkläger aufgefordert zu haben, mit dem Massband mehr vom Baum weg zu stehen und sich mehr zur Grenze zum Abgrund zu begeben (pag. 633 Z. 254 ff.), führte er in der Einvernahme vom 5. Oktober 2020 aus: «Ich habe gesagt, "gang dert hie und gang dert hie"» (pag. 769 Z. 351) und im Widerspruch dazu: «Dem habe ich nicht speziell gesagt, er solle dort oder dort hin gehen. Er ging selber zu den Stellen.