655 Z. 44 ff.), wobei der Beschuldige bereits bei seiner Einvernahme vom 6. November 2019 (Hafteröffnung) einräumen musste «Sie müssen wieder nachhacken. Sie müssen wieder Stunk machen. Es läuft einfach nicht so. Ich gebe keine Antwort» (pag. 631 Z. 176 f.). Schliesslich gab der Beschuldigte anlässlich der Einvernahme vom 5. Oktober 2020 zu, dass diese «Vermessungsgeschichte» nur ein Vorwand gewesen sei, um mit dem Straf- und Zivilkläger zur fraglichen Örtlichkeit zu fahren bzw. «Zeit zu schinden» (pag. 768 Z. 321 ff.; vgl. auch pag. 2195 Z. 30 ff.).