B. Zum Kerngeschehen Auf die Frage, aus welchem Grund er nach den sexuellen Kontakten mit dem Strafund Zivilkläger vom AP.________(See) zur AL.________(Alp) gefahren sei, führte der Beschuldigte bei seiner ersten Einvernahme vom 5. November 2019 aus, er habe für AU.________ die Leitungen messen wollen (pag. 616 Z. 181 f.; so auch in der Hafteinvernahme vom 6. November 2019: pag. 630 Z. 156 und 162). Diese Aussagen passte er in späteren Einvernahmen augenfällig dem Ermittlungsstand an (vgl. pag. 639 Z. 86 ff. und pag. 655 Z. 44 ff.), wobei der Beschuldige bereits bei seiner Einvernahme vom 6. November 2019 (Hafteröffnung) einräumen musste «Sie müssen wieder nachhacken.