2199 Z. 27). Zu diesen Aussagen äusserte sich die Verteidigung bezeichnenderweise nicht. Zudem fällt bei der Aussage des Beschuldigten im Vorverfahren «Ich dachte mir, es ist jede Hilfe zu spät. Ich dachte mir, er ist unter dem Wasser» auf, dass sich diese nicht mit der vom Beschuldigten neu geltend gemachten Absturzstelle vereinbaren lässt und sie vielmehr zur Absturzstelle gemäss Fotodokumentation (FOR-Akten, pag. 38 ff.) passt. An dieser Aussagenanalyse ändern schliesslich auch die weiteren Ausführungen der Verteidigung zur Tatortbegehung mit dem Straf- und Zivilkläger und zur Spurensicherung nichts (pag.