52 Weiter fällt auf, dass sich die vom Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft angesprochenen Wasserfälle nicht dort befinden, wo der Beschuldigte die Absturzstelle im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung neu verortete (vgl. pag. 852), sondern vielmehr im Bereich der Brücke und des vom Straf- und Zivilkläger bezeichneten Parkplatzes (vgl. pag. 370). Zudem befindet sich beim vom Straf- und Zivilkläger bezeichneten Parkplatz auch aufgestapeltes Holz (pag. 818; FOR- Akten, pag.