Der Beschuldigte wurde zuvor fünf Mal einvernommen und die Verteidigung war an der Tatortbegehung mit dem Straf- und Zivilkläger vom 7. November 2019 sowie der darauffolgenden Einvernahme des Straf- und Zivilklägers vom 14. November 2019 anwesend. Weiter nahmen der Beschuldigte und seine Verteidigung auch an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme des Straf- und Zivilklägers vom 30. September 2020 teil. Dabei legte die Verteidigung dem Straf- und Zivilkläger gar eine Aktenstelle vor, welche den vom Straf- und Zivilkläger bezeichneten Absturzort abbildet (pag.