2198 Z. 24). Es sei weiter oben gewesen, er habe von Anfang an bestritten, dass es dort gewesen sei (pag. 2199 Z. 10). Auf der vorgelegten Aktenstelle (FOR-Akten, pag. 46) zeichnete der Beschuldigte sodann ein, wo es seiner Meinung nach zum Absturz des Straf- und Zivilklägers gekommen sei (pag. 2199 Z. 12 f. und pag. 2238). Auf weitere Frage gab er an «Ja, das war dort und nicht da vorne» (pag. 2199 Z. 18). Es sei dort überhaupt nicht gefährlich (pag. 2199 Z. 27).