634 Z. 278). Klar gegen eine merkliche Beeinträchtigung der Sinne durch THC sprechen sodann die reflexartige, rasche Reaktion des Straf- und Zivilklägers beim Festhalten des Baumes, das sich aus dem Wasser Retten und über Nacht an einem halbwegs sicheren Ort Verbleiben. Den Vorbringen der Verteidigung, wonach beim Straf- und Zivilkläger aufgrund des THC-Konsums Einschränkungen in der Reaktion, Koordination und Konzentration bestanden hätten, kann vor diesem Hintergrund nicht gefolgt werden. Einen Widerspruch im Rahmengeschehen besteht bei den Aussagen des Strafund Zivilklägers einzig in Bezug auf das Fotografieren.