49 Zivilkläger «total verladen» und «pläm» gewesen sei, ohne jedoch konkret zu schildern, wie sich dieses «verladen sein» beim Ausmessen konkret gezeigt haben soll. So gab er bloss an, dies in den Augen des Straf- und Zivilklägers gesehen (pag. 617 Z. 242 und pag. 634 Z. 278) sowie beim Sex gemerkt zu haben (pag. 770 Z. 421 ff.) und er führte sogar aus, dass der Straf- und Zivilkläger nicht etwa getorkelt sei (pag. 634 Z. 278).