_ vom 13. Juni 2024 geht nichts Anderes hervor. Vielmehr bestätigt der Bericht, dass die soeben dargelegten Angaben des Straf- und Zivilklägers zu seinem (täglichen) THC-Konsum mit dem festgestellten THC-Gehalt in Einklang stehen würden und sich die Frage, welchen Einfluss ein solcher THC- Gehalt auf das Verhalten einer Person habe, nicht sicher beantworten lasse (pag. 2682 und 2684). Schliesslich haben auch weder AT.________ und die erstintervenierenden Polizisten (vgl. pag. 185) noch sonst jemand angegeben, der Straf- und Zivilkläger wäre zeitlich, örtlich und/oder sachlich nicht orientiert gewesen.