934 ff.) ist zu entnehmen, dass dieser vor dem Vorfall vom 4. November 2019 THC konsumiert habe, nicht jedoch Alkohol, Medikamente oder andere Drogen (vgl. auch forensisch-toxikologische Untersuchung, pag. 938). Weiter ist im Gutachten festgehalten, dass der Straf- und Zivilkläger bei der Begutachtung vollumfänglich orientiert (pag. 935) und bei klarem Bewusstsein (pag. 936) gewesen sei. Ebenso haben die Ärztinnen und Ärzte des Spitals AQ.________(Ort) im Austrittsbericht vom 6. November 2019 festgehalten, dass der Straf- und Zivilkläger «vierfach orientiert» gewesen sei (d.h. zeitlich, örtlich, situativ und personell; pag.