Zudem passen die Aussagen des Straf- und Zivilklägers, wonach er die Nacht durchnässt draussen in der Kälte verbracht habe und den mit den «Füssen vorab» beschriebenen Sturz zum körperlichen Zustand, in welchem sich der Straf- und Zivilkläger am Morgen des 5. November 2019 befand: Dem Berichtsrapport vom 13. November 2019 ist zu entnehmen, dass am 5. November 2019 nach einer telefonischen Meldung einer Drittperson um 7:27 Uhr am Bahnhof H.________(Ort) i.K. ein junger, ausländischer Mann mit durchnässten und schmutzigen Kleidern aus dem Fonds des Fahrzeugs des Melders ausgestiegen sei.