halten können – zuerst habe er diesen mit einer Hand festgehalten, bevor er den Baum auch noch mit der zweiten Hand habe ergreifen können – und sich seine Füsse auf einem Wurzelstock befunden hätten (pag. 811 Z. 89 ff.). Der Beschuldigte habe dann seine Umklammerung gelöst, wobei er diesen noch angefleht habe, dies nicht zu tun. Dessen Blick sei aggressiv gewesen und dieser habe so ausgesehen, als wolle er ihn umbringen. Der Beschuldigte habe ihm dann noch etwas auf Berndeutsch gesagt, was er jedoch nicht verstanden habe (pag. 811 Z. 92 ff.). Die