Zum Geschehen vom 4. November 2019 führte der Straf- und Zivilkläger weiter aus, dass sie – nachdem sie intim geworden seien – weiter «hoch» gefahren seien. Der Beschuldigte habe ihm gesagt, dass er dort etwas ausmessen müsse (pag. 810 Z. 74 ff.). Der Beschuldigte habe das Fahrzeug dann auf der rechten Seite auf einem Ausstellplatz parkiert, dies sei glaublich um ca. 17:00 bis 17:30 Uhr gewesen. Es sei bereits ein wenig dunkel geworden (pag. 811 Z. 78 ff.). Sie seien ausgestiegen und hätten sich über einen Wanderweg begeben. Der Beschuldigte sei vor ihm gewesen und habe verschiedene Stäbe in den Boden gesteckt, um die Distanz mit einem Meter zu messen.