44 (pag. 810 Z. 74) und belastete den Beschuldigten damit nicht über Gebühr. Auf Frage gab der Straf- und Zivilkläger mit der gleichen Offenheit weiter Auskunft über seine Beziehung zum Beschuldigten und seine eigene sexuelle Orientierung und führte aus, dass er den Beschuldigten bereits seit rund 3,5 Jahren kenne (pag. 811 Z. 113) und diesen 1-2x pro Monat resp. etwa 20x pro Jahr für sexuelle Handlungen getroffen habe (pag. 811 Z. 115 ff. und pag. 813 Z. 191 f.), mit denen er einverstanden gewesen sei (pag. 813 Z. 88 ff.). Sie hätten dafür immer verschiedene Orte aufgesucht (pag. 813 Z. 193 ff.).