2698 Z. 15 und 18). Andererseits besteht stark der Eindruck, dass es zu einem Missverständnis aufgrund einer etwas missverständlich gestellten Frage durch das Gericht in Bezug auf die «Steine in der Ebene» kam. Der Straf- und Zivilkläger sprach von diesen Steinen nämlich im Zusammenhang mit den sexuellen Handlungen zeitlich vor dem Vermessen und an einer Stelle örtlich vor diesem Vermessungsort, d.h. weiter unten im Tal (pag. 810 Z. 66 ff.). Dass sie beide eine Woche zuvor bereits dort (bei diesen Steinen) gewesen seien, hat der Straf- und Zivilkläger nie ausgesagt.