Mischprofil vorhandenen Merkmale mit dem Profil des Straf- und Zivilklägers übereinstimmen. Damit liegen Hinweise auf die DNA des Straf- und Zivilklägers vor, was ebenso für die vom Straf- und Zivilkläger bezeichneten Örtlichkeiten als Tatort spricht. Dass unklar blieb, um welchen Spurentyp es sich handelt, ändert daran nichts. Hinzu kommt, dass die Kantonspolizei auf den Felsen unterhalb des vom Straf- und Zivilklägers bezeichneten Baumes lose Moos- und Pflanzenstücke feststellte (pag. 361), welche sich ebenfalls mit einem Sturz entlang des vom Straf- und Zivilklägers bezeichneten Felsens in Einklang bringen lassen.