Ein schmaler Körper wie derjenige des Straf- und Zivilklägers passt dort allerdings hindurch, ohne dass zwingend schwerwiegende Verletzungen oder Längsabschürfungen zu erwarten wären. Immerhin ist darauf hinzuweisen, dass der Straf- und Zivilkläger durchaus verschiedene Schürfverletzungen davontrug (vgl. pag. 939 und FOR-Akten, pag. 50 ff.). Darüber hinaus passen auch die kleineren Verletzungen an den Fingern des Straf- und Zivilklägers mit dessen Schilderungen überein, sich an einem Baum und später an Felsen festgehalten zu haben. Weiter ist am vom Straf- und Zivilkläger bezeichneten Baum ein DNA-Abrieb genommen und analysiert worden, wobei die meisten im erstellten inkompletten