Hinzu kommt, dass der Straf- und Zivilkläger vor oberer Instanz auf der vorgehaltenen Aktenstelle (pag. 2739) bei der unteren linken Fotoaufnahme deutlich einzeichnete und erklärte, dass er nach dem Sturz im unteren Becken gelandet sei («Auf dem unteren Bild kann ich zeigen, wo ich war» [pag. 2702 Z. 20 f.]; «Bei der Nr. 1 bin ich gelandet. Bei der Nr. 2 ist der Abhang sehr tief, dort bin ich durchgegangen und dann ging ich zu Nr. 3» [pag. 2700 Z. 47 f.]). Zu den Aussagen und Zeichnungen des Straf- und Zivilklägers, wonach er sich nach dem Sturz im unteren Becken befunden habe, passt auch der von ihm bezeichnete Übernachtungsplatz, wo sein Schuhabdruck sichergestellt wurde (vgl. dazu die