827 Z. 190 ff.). Weiter ergänzte er, dass die Strömung sehr stark gewesen sei und sich das Wasser gedreht habe (pag. 828 Z. 200). Aus diesen Aussagen des Straf- und Zivilklägers erhellt, dass er die Sturztiefe entsprechend der Höhe vom Baum bis in das zweite (untere) Becken einschätzte. Seine Schilderung, wonach es in der Mitte viel Wasser gehabt und sich das Wasser gedreht habe, passt zudem nicht zum ersten Becken mit einer Wassertiefe von nicht einmal einem Meter, sondern nur zum zweiten (unteren) Becken. Zur Wassertiefe konnte die Kriminaltechnik zwar nichts sagen, da ein Abseilen aufgrund der Sicherheit nicht möglich war, doch ist gestützt auf das untere Foto auf pag.