So beschrieb der Straf- und Zivilkläger den Tatort in der ersten Einvernahme vom 5. November 2019 (um 15:22 Uhr) wie folgt: Er sei ca. 10-15 m in die Schlucht ins Wasser gefallen, wobei es in der Mitte viel Wasser gehabt habe und im Aussenbereich sehr viele Steine (pag. 811 Z. 95 ff.). Er habe sich dann ans Ufer retten können, ansonsten er einen weiteren Wasserfall runtergefallen und wohl ums Leben gekommen wäre (pag. 811 Z. 97 ff.). In der zweiten Einvernahme vom 14. November 2019 präzisierte er, dass er direkt ins Wasser gefallen und eingetaucht sei, Steine unter sich gespürt habe und durch Schwimmbewegungen wieder an die Oberfläche gelangt sei (pag. 827 Z. 190 ff.).