Damit war also bereits am 5. November 2019 durch den Straf- und Zivilkläger der Tatort bezeichnet und festgestellt worden. Zwar führte die Polizei in ihrem Rapport aus, der Straf- und Zivilkläger habe ausgesagt, er sei in den Bach gestürzt, anschliessend vom Wasser mitgerissen und in das untere Becken gespült worden (pag. 360). Dies hat der Straf- und Zivilkläger aber tatsächlich nie so zu Protokoll gegeben. Nichtsdestotrotz sind dessen Aussagen mit der von ihm bezeichneten Örtlichkeit und der Fotodokumentation in Einklang zu bringen: So beschrieb der Straf- und Zivilkläger den Tatort in der ersten Einvernahme vom 5. November 2019 (um 15:22 Uhr) wie folgt: