40 Dass es sich bei den ersten, von der Polizei fotografierten Örtlichkeiten um dieselben wie beim Augenschein mit dem Straf- und Zivilkläger vom 7. November 2019 handelt, ist bereits aufgrund der auf Bild 2473 (pag. 820) erkennbaren Einzäunung, welche sich auch in der Fotodokumentation (FOR-Akten, pag. 45) zeigt, erstellt. Damit war also bereits am 5. November 2019 durch den Straf- und Zivilkläger der Tatort bezeichnet und festgestellt worden.