Diese Fotos wurden dem Straf- und Zivilkläger anschliessend bereits in der ersten formellen Einvernahme vom 5. November 2019 vorgelegt (pag. 818 ff.), wobei der Straf- und Zivilkläger bestätigte, dass es sich um den fraglichen Tatort handelt und anhand der Fotos nachvollziehbar erklärte, wo was passiert sei (Passieren der ersichtlichen Brücke bei der Zufahrtsstrasse zum Hotel AF.________ mit dem Fahrzeug, Parkieren auf dem gleich anschliessend befindlichen Parkplatz, Laufen auf dem ersichtlichen Wanderweg hinunter Richtung Schlucht und Festhalten am Baum, welcher auf dem unteren Foto auf pag. 820 zu sehen sei; pag. 814 Z. 246 ff.