39 zum Zustand des Straf- und Zivilklägers mit dem IRM-Gutachten (pag. 934 ff.) und seine Aussagen zu den Erzählungen des Straf- und Zivilklägers mit den Schilderungen der anschliessend avisierten Polizisten überein. Diese gaben ebenso an, dass der Straf- und Zivilkläger erzählt habe, am 4. November 2019 nachmittags mit A.________ ins J.________(Ort) gefahren zu sein. A.________ habe ihm gesagt, dass er dort etwas messen müsse. Bei dieser Tätigkeit habe ihn dieser A.________ dann geschubst und er habe sich noch an einem Baum festhalten können.