52 Z. 289). Sie hätten den Straf- und Zivilkläger mitgenommen und er habe ihnen erzählt, dass er die ganze Nacht draussen gewesen sei und keine Jacke, keinen Ausweis und kein Handy mehr habe (pag. 47 Z. 46 f.). AR.________ habe den Straf- und Zivilkläger dann gefragt, ob er Drogen genommen habe, was dieser verneint und angeben habe, dass er nur rauche (pag. 47 Z. 50 f.). Der Straf- und Zivilkläger habe erzählt, dass ihn ein Kollege mitgenommen habe, um etwas auszumessen, was der Straf- und Zivilkläger mit Handbewegungen gezeigt habe.