356 ff.). Auf die weiteren Vorbringen der Verteidigung gegen die vom Straf- und Zivilkläger bezeichnete Absturzstelle und die weiteren objektiven Beweismittel wird direkt im Rahmen der Aussageanalysen eingegangen. 8.9.3 Erste Angaben des Straf- und Zivilklägers Der Straf- und Zivilkläger wurde am 5. November 2019 vor 07:27 Uhr durch Passanten (AT.________, AR.________ und AS.________; Ordner Einvernahmen Auskunftspersonen, pag. 46 ff.), welche von der AM.________(Alp) in Richtung H.________(Ort) unterwegs waren, im Auto mitgenommen, durchfroren und durchnässt.