II.8.9.4 hinten). Diese sichergestellten Spuren sprechen stark dafür, dass sich der Absturz des Straf- und Zivilklägers an der vom ihm bezeichneten Stelle zugetragen hat. Zu diesen Örtlichkeiten liegt eine Fotodokumentation inkl. (Teil-)Vermessung in den Akten, welche gestützt auf die Tatortbegehung mit dem Straf- und Zivilkläger vom 7. November 2019 erstellt wurde. Diese stellt den vom Straf- und Zivilkläger bezeichneten Absturzort anschaulich dar (pag. 356 ff.).