Zudem hielt die Kriminaltechnik fest, dass dieser Befund aufgrund der Örtlichkeit der gefundenen Spur sowie des Zeitpunkts (keine Begehung durch Canyonisten aufgrund des hohen Wasserpegels möglich) äusserst stark die Hypothese stütze, dass sich der Straf- und Zivilkläger an der Fundstelle befunden habe (pag. 2644). Theoretisch wäre zwar möglich, dass dieser Schuhabdruck von einer Drittperson verursacht worden ist.