Oberinstanzlich wurde diesbezüglich der Rapport Forensik vom 5. Juli 2024 eingefordert. Der Rapport ist übersichtlich und zeigt sehr anschaulich, weshalb die Kriminaltechnik zum Schluss kam, dass der Schuh des Straf- und Zivilklägers als Verursacher der gesicherten Spur in Frage kommt. Zudem hielt die Kriminaltechnik fest, dass dieser Befund aufgrund der Örtlichkeit der gefundenen Spur sowie des Zeitpunkts (keine Begehung durch Canyonisten aufgrund des hohen Wasserpegels möglich) äusserst stark die Hypothese stütze, dass sich der Straf- und Zivilkläger an der Fundstelle befunden habe (pag.