Auf dem Formular (FOR-Akten, pag. 88) ist bei der Spurenart «Speichel» eingetragen, doch führte das IRM in seinem forensisch-molekularbiologischen Gutachten vom 16. März 2022 aus, dass kein Speichelvortest durch die Kriminaltechnik durchgeführt worden sei, womit keine Aussage zum Spurentyp gemacht werden könne (pag. 1883). Am besagten Baum ergaben sich somit Hinweise auf die DNA des Straf- und Zivilklägers. Dass die Spurenart unklar ist, ändert daran nichts.