Dabei konnte nur eine geringe DNA-Menge gesichert werden, weshalb das Profil nicht interpretierbar ist. Die meisten im erstellten inkompletten Mischprofil vorhandenen Merkmale stimmen aber mit dem Profil des Straf- und Zivilklägers überein, womit Hinweise auf die DNA des Straf- und Zivilklägers vorliegen (pag. 1882 f.; FOR-Akten, pag. 88). Auf dem Formular (FOR-Akten, pag.